Das Weingut: Wein- und Sekthaus Schloßberghof GbR
Halbtrocken: Halbtrockene Weine enthalten zwischen 9-18g/l Restzucker, darf aber maximal 10g/l Säure enthalten. Die Säure darf lediglich höchstens 10g geringer als der Restzucker sein. Je mehr Säure ein Wein hat, desto weniger wird die Süße wahrgenommen.
Schaumwein hingegen darf zwischen 33-50 g/l Restzucker enthalten.
Pinot-noir: Wird auch Blauburgunder oder Schwarzburgunder genannt. Siehe hierzu den Artikel zum Spätburgunder.
Qualitätswein: Der Begriff „Qualitätswein“ ist ein nicht exakt definierbarer Begriff. In Deutschland wird unterschieden zwischen dem „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ (QbA), und der höheren Qualitätsstufe „Qualitätswein mit Prädikat“, seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt. Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden.
In der Regel ist die nächste darunter liegende Stufe unter dem Qualitätswein der Landwein.
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