Das Weingut: KalkWeinGut
Trocken: Ein trockener Wein enthält wenig Restzucker, denn dieser ist fast vollkommen vergoren. Allerdings wird diese Bezeichnung auch für Sekt und Schaumwein genutzt. Deutsche Weine dürfen sich nur dann trocken nennen, wenn sie weniger als 9g/l Restzucker enthalten. Bei Schaumwein, der durch die Kohlensäure per se etwas herber schmeckt, darf der Restzuckergehalt zwischen 17-35 g/l liegen.
Landwein: Deutscher Landwein bezeichnet Wein der zweitniedrigsten Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Die Mindestmostgewichte liegen bei mindestens 5,5 Vol-% Alkohol, oder 47° Oechsle. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie Wein g.g.A. (Wein mit geschützter geographischer Angabe)
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