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Weinwissen zum Thema "mittelrhein"

Das Weinbaugebiet Mittelrhein liegt überwiegend in Rheinland-Pfalz, aber auch die Weinbauorte Oberdollendorf, Niederdollendorf, Königswinter und Rhöndorf in Nordrhein-Westfalen gehören dazu. Die Begrenzung deckt sich weitgehend mit der geographischen Region Mittelrhein und besitzt eine Gesamtrebfläche von ca. 461 ha (Stand 2008) und ist damit das zweitkleinste Anbaugebiet.


Der Weinbau an dem malerischen Mittelrhein ist eine geschichtsträchtige Praxis, die für ihren hohen Qualitätsstandard und ihre einzigartigen Rebsorten bekannt ist. Geprägt durch steile Schieferhänge und das Milde Klima, bietet dieses Anbaugebiet optimale Bedingungen für den Weinbau. 

Die Weine des Mittelrheins sind vorwiegend von der Riesling-Rebe geprägt, die rund 70% der gesamten Anbaufläche ausmacht. Die hohe Mineralität des Schieferbodens verleiht diesen Weinen eine charakteristische Frische und Eleganz mit feinen Fruchtaromen. Neben dem Riesling spielen auch Müller-thurgau und Spätburgunder eine wichtige Rolle im Portfolio des Mittelrheins. 

Trotz seiner geringen Größe hat sich das Anbaugebiet Mittelrhein als Produzent hochqualitativer Weine etabliert. Eine Besonderheit stellt hierbei der Eiswein dar, dessen Ernte unter extrem kalten Temperaturen erfolgt und einen besonders süßen, konzentrierten Wein hervorbringt. Die Winzer vom Mittelrhein zeigen Engagement in nachhaltigem Weinbau sowie Leidenschaft in handwerklicher Tradition. Sie verstehen es meisterlich, die speziellen Bedingungen ihres Terroirs in herausragende Weine zu übersetzen - was letztendlich zur weltweiten Anerkennung ihrer Produkte geführt hat. 

Insgesamt präsentiert sich der Wein des Mittelrheins als facettenreiches Spiegelbild seiner Herkunft – geprägt von einzigartiger Landschaft, klimatischen Besonderheiten und der Hingabe seiner Winzer. Der Genuss dieser Weine ermöglicht eine Reise in eine Region, die ihre jahrhundertealte Weinbautradition mit Stolz in die Flasche bringt.

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Weinwissen zum Thema "brand"

Brennen bezeichnet den Prozess der Destillation von Schnäppsen. Hierbei geht es jedoch nicht wie bei dem chemischen Begriff um die Reinheit der Stoffe, sondern um die Herstellung eines bestimmten Geschmacks im daraus entstehenden Brand.

Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 % Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 36 % Vol. betragen. Aromazusäte sind verboten, so lange diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern / Regionen erlaubt sind.

Der Begriff Brand darf allerdings nicht mit dem Begriff "Branntwein" verwechselt werden. Dabei handelt es sich oft nicht um ein Destillat aus wein, sondern aus Zucker- und Stärkehaltigen Ausgangsprodukten anderer Art.

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