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Weinwissen zum Thema "Classic"

Die Bezeichnung "classic" wurde im Jahr 2000 eingeführt und ist EU-weit geschützt. Er entspricht weitestgehend dem Geschmacksbild "trocken" und darf höchstens doppelt soviel Restzucker wie Säure haben. - maximal 15 g/l. Er wird aus Trauben eines Jahrgangs die typisch für die Anbauregion sind produziert. Der Geschmack zeichnet sich durch Trockene Fruchtige Weine mit einem ausdrucksstarken Geschmack.

Warum das Restzucker-Säure Verhältnis? 
Die Säure bestimmt mit dem Zuckergehalt zusammen das Geschmacksbild im Wein stark mit. Die allgemeine Charakteristik des „lassic-Weines ist neben dem trockenem Stil im Ausbau, dass der Restzucker-Gehalt max. 15 g/l beträgt und mindestens 12 %vol. Alkohol vorhanden sind.

Haben Classic-Weine mehr Alkohol?
Da Classic-Weine eher in die Trockene Richtung tendieren, wurde auch mehr Restzucker in Alkohol umgewandelt. Schaue Dir dazu auch unseren Artikel zum Thema #geschmack|trocken# an.

Welche Rebsorten werden “Classic” ausgebaut?
Bei der Bezeichnung Klassik kann man oft davon ausgehen, dass es sich Wein von klassischen Weinreben handelt. In der #lage_region|Pfalz# oder an der #lage_region|mosel# finden sich oft #sorten|Riesling#, #sorten|Rivaner#, #sorten|weißer-burgunder# und #sorten|grauer-burgunder#.

Haben Classic-Weine keine Lagen oder Ortsnamen?
Bei Classic-Weinen dürfen keine Lagen, Bereiche, Orts- oder Gemeindenamen ausgeschrieben werden. Oftmals finden sich aber Jahrgangsangaben. Da “Classic” das Geschmacksbild für sich angibt, werden auch keine weiteren Geschmacksangaben beigefügt.

Sind Classic oder Selection-Weine besser?
Beide Angaben werden für Profilweine genutzt, also Weine, die das sortenreine und für die Region Typische beschreiben sollen. Die Bezeichnung “Selection” wird aber seit 2018 nicht mehr genutzt.

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Weinwissen zum Thema "Brand"

Brennen bezeichnet den Prozess der Destillation von Schnäppsen. Hierbei geht es jedoch nicht wie bei dem chemischen Begriff um die Reinheit der Stoffe, sondern um die Herstellung eines bestimmten Geschmacks im daraus entstehenden Brand.

Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 % Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 36 % Vol. betragen. Aromazusäte sind verboten, so lange diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern / Regionen erlaubt sind.

Der Begriff Brand darf allerdings nicht mit dem Begriff "Branntwein" verwechselt werden. Dabei handelt es sich oft nicht um ein Destillat aus wein, sondern aus Zucker- und Stärkehaltigen Ausgangsprodukten anderer Art.

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