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Weinwissen zum Thema "Würzig"

Die Bezeichnung “ Würzig "bezieht sich oft auf das Aroma in Geruch und Geschmack von Weinen. Wie der Name beschreibt vergleicht man dabei den Wein mit verschiedenen Gewürzen wie Lakritze, Zimt, Vanille oder Anis usw..


Der Würzige Geschmack in Weinen ist eine Komplexität, die sowohl bei Weinliebhabern als auch bei Sommeliers gleichermaßen geschätzt wird. Der komplexe Geschmack entsteht durch eine Kombination von Rebsorte, Terroir, Reifeprozess und der Kunst der Winzer_Innen. 

Würzige Noten können vielfältig sein und reichen von schwarzen Pfeffer bis zu Nelken oder sogar frische Kräuter . Besonders charakteristisch für ihren Würzigen Geschmack sind Rotweine aus der Syrah- oder Shiraz-Rebsorte. Sie weisen typischerweise Aromen von schwarzem Pfeffer, Sternanis und dunkler Schokolade auf. Auch bestimmte Pinot Noirs können einen Hauch Würze haben, oft gekoppelt mit Erdigen Untertönen.

Weißweine wie Gewürztraminer hingegen sind berühmt für ihre intensiven Gewürzaromen, darunter Muskatnuss , Zimt und Piment . Nicht zu vergessen ist hierbei auch der Grüne Veltliner mit seinen pfeffrigen Nuancen. 

Die Lagerung des Weines ist auch wichtig den Würzigen Charakter eines Weines. So kann ein längerer Ausbau im Eichenfass dem Wein zusätzliche Vanille-, Karamell- oder Röstnoten verleihen. Die Faszination eines Würzigen Weins liegt in seiner Vielschichtigkeit und Tiefe. Durch das harmonische Zusammenspiel zwischen Fruchtigkeit und Würzigkeit entstehen spannende Geschmackserlebnisse, die den Gaumen jedes Weinfreundes erfreuen.

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Weinwissen zum Thema "Hochgewächs"

Das (Riesling)Hochgewächs liegt qualitativ zwischen einem Qualitätswein und einem Kabinett. Der Oechslegehalt beim Keltern muss mindestens 7° Oechsle und sonst 1,5% über dem für das Weinbaugebiet geltenden Wert liegen.


Der Begriff "Hochgewächs", genauer "Riesling-Hochgewächs", bezieht sich auf eine Qualitätskennzeichnung für Rieslingweine, die ursprünglich an der Mosel eingeführt wurde. Dieser Terminus wurde geschaffen, um die spezifischen Qualitätsmerkmale von Weinen zu beschreiben, die aus den Steillagen an Mosel, Saar und Ruwer stammen. 

Seit 1987 ist diese Bezeichnung im deutschen Weingesetz verankert und wird inzwischen in allen deutschen Anbaugebieten angewandt. Laut Weinverordnung darf ein Wein nur als Riesling-Hochgewächs bezeichnet werden, wenn er ausschließlich aus der Rebsorte Riesling hergestellt wurde. Zudem muss der zur Herstellung verwendete Most einen natürlichen Alkoholgehalt aufweisen, der mindestens 1,5 Volumenprozent über dem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt des jeweiligen Anbaugebiets liegt. 

Ein weiteres Kriterium für die Vergabe dieses Prädikats ist das Bestehen einer amtlichen Qualitätsprüfung mit einer Mindestqualitätszahl von 3,0. Nur dann darf sich ein Wein offiziell Riesling Hochgewächs nennen. In manchen Weingütern hat sich Hochgewächs sogar als Marke etabliert. Jedoch setzen viele jüngere Winzer vermehrt auf andere Klassifikationsmodelle. Die Bezeichnung hat sich bisher aber nicht sehr weit durchgesetzt.

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