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Weinwissen zum Thema "Hochgewächs"
Das (Riesling)Hochgewächs liegt qualitativ zwischen einem Qualitätswein und einem Kabinett. Der Oechslegehalt beim Keltern muss mindestens 7° Oechsle und sonst 1,5% über dem für das Weinbaugebiet geltenden Wert liegen.
Der Begriff "Hochgewächs", genauer "Riesling-Hochgewächs", bezieht sich auf eine Qualitätskennzeichnung für Rieslingweine, die ursprünglich an der Mosel eingeführt wurde. Dieser Terminus wurde geschaffen, um die spezifischen Qualitätsmerkmale von Weinen zu beschreiben, die aus den Steillagen an Mosel, Saar und Ruwer stammen.
Seit 1987 ist diese Bezeichnung im deutschen Weingesetz verankert und wird inzwischen in allen deutschen Anbaugebieten angewandt. Laut Weinverordnung darf ein Wein nur als Riesling-Hochgewächs bezeichnet werden, wenn er ausschließlich aus der Rebsorte Riesling hergestellt wurde. Zudem muss der zur Herstellung verwendete Most einen natürlichen Alkoholgehalt aufweisen, der mindestens 1,5 Volumenprozent über dem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt des jeweiligen Anbaugebiets liegt.
Ein weiteres Kriterium für die Vergabe dieses Prädikats ist das Bestehen einer amtlichen Qualitätsprüfung mit einer Mindestqualitätszahl von 3,0. Nur dann darf sich ein Wein offiziell Riesling Hochgewächs nennen. In manchen Weingütern hat sich Hochgewächs sogar als Marke etabliert. Jedoch setzen viele jüngere Winzer vermehrt auf andere Klassifikationsmodelle. Die Bezeichnung hat sich bisher aber nicht sehr weit durchgesetzt.
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