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Weinwissen zum Thema "Süß"

Süß ist eine weniger gebräuchliche Bezeichnung und wird oft nur als Zusatz verwendet - auch als Ergänzung zu Lieblich um den Restzuckergehalt und den Einsatz des Weines z.B. als Apperetivwein hervorzuheben. Es kennzeichnet, dass ein Wein mehr als 45 g/l Restzucker enthält.


Die Süßweine sind eine besondere Kategorie in der Welt der Weinkunst, die durch ihren intensiven und reichhaltigen Geschmack bestechen. Diese Weinsorten zeichnen sich durch einen hohen Restzuckergehalt aus, welcher den Süßen Geschmack dominiert und somit ein spannendes Erlebnis zum Trinken bietet. 

Der hohe Zuckergehalt entsteht meistens durch das Stoppen des Gärungsprozesses, wodurch nicht aller Zucker in Alkohol umgewandelt wird. Weine mit dem Profil “ Süß ” können sowohl aus weißen als auch aus roten Trauben hergestellt werden und bieten daher eine beeindruckende Vielfalt an Aromen. 

Von fruchtig-süßen Noten wie Aprikose oder Pfirsich bis hin zu würzigeren Tönen wie Honig oder Vanille - die Palette ist breit gefächert. Wichtig bei der Herstellung von Süßweinen ist das richtige Timing: Die Trauben müssen zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden, um den gewünschten Zuckergehalt zu erreichen. 

Trotz ihrer Süße sind diese Weine keineswegs nur für Desserts geeignet. Sie können ebenso gut als Aperitif oder zusammen mit kräftigen Käsesorten serviert werden. Ihre Komplexität erlaubt es ihnen, auch gegenüber würzigem Essen zu bestehen und dieses zu ergänzen. Süßweine stellen eine besondere Bereicherung für jedes Weinregal dar und können Ihnen ein besonderes Geschmackserlebnis bieten.

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Weinwissen zum Thema "Secco"

Im Gegensatz zu Sekt ist Secco ein Schaumwein mit nur mindestens 8,5 % Alkohol und 2,5 bar Kohlensäuredruck.
Im Gegensatz zu Sekt enthält ein Schaumwein weniger Kohlensäure und Alkohol, fällt daher aber auch nicht unter die Sektsteuer.


Weinrechtlich wird in Deutschland zwischen Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure / Perlwein / Perlwein mit geografischer Angabe und / Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete unterschieden.

Hauptunterscheidungkriterium hierbei ist die Verwendung von endogener Kohlensäure bzw. exogener Kohlensäure und der weinrechtliche Status des Ausgangsproduktes Tafelwein , Qualitätswein  ,QbA ).

Perlwein unterliegt in Deutschland nicht der Schaumweinsteuer. Perlwein darf in seiner Ausstattung nicht mit Sekt verwechselbar sein. Demnach unterliegt Perlwein dann der Schaumweinsteuer, wenn die Flasche mit einem Schaumweinstopfen und Bügel verschlossen ist oder er einen Überdruck von mehr als 2,5 bar bei 20 °C aufweist.

Nach einer Glanzzeit in den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts kam Perlwein in Deutschland weitgehend aus der Mode. Seine Renaissance erlebt er seit Anfang der neunziger Jahre, als zunehmend italienische Perlweine (Prosecco frizzante) den deutschen Markt eroberten. Seitdem werden auch in Deutschland wieder nennenswerte Mengen produziert und häufig unter der Bezeichnung Secco vermarktet.

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