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Weinwissen zum Thema "Rosé"

Roséwein unterscheidet sich von Rotweinen, Weißweinen und Rotlingen durch seine Farbe, die zwischen heller und dunkler rosa liegt. Der Geschmack ist charakteristisch für Roséwein und reicht von kräftig Blumig bis Fruchtig . Die roten Trauben werden in der Regel kurz mit ihren Schalen in Kontakt belassen, um den Wein eine hell- bis dunkelrosa Farbe zu geben.


Rosé gewinnt man, in dem der Most nur kurze Zeit zusammen mit den Traubenschalen vergoren und nach wenigen Stunden oder Tagen abgepresst wird. Daher löst sich nur ein Bruchteil des Farbstoffs und es gehen kaum Tannine in den Wein über. Somit steht der Rosé dem Weißwein eigentlich näher als dem #Rotwein#, denn nach dem Abpressen wird er meist wie ein Weißwein weiter ausgebaut.

Eine zweite Methode ist das Ablassen von Flüssigkeit aus dem Rotweingärbehälter, das sogenannte "Bluten" oder auch Saignée. Der daraus gewonnene Wein wird dann als Roséwein vinifiziert. Die Methode hat aber den eigentlichen Effekt, die Konzentration an Häuten für den späteren Rotwein zu erhöhen.

Ein Roséwein darf aus mehreren Rotweinrebsorten bestehen (Cuvée)

Es gibt noch andere Arten die Rotweintrauben zu keltern und somit einen noch helleren Wein zu erhalten. Man spricht dann in Deutschland von einem Weißherbst . Mittlerweile wird auch die Bezeichnung Blanc-de-noirs immer häufiger verwendet, auch wenn sie im Weingesetz nicht verankert ist.

In Deutschland gelten laut Weinverordnung die folgenden Regeln für Rosé:

Bei inländischem Qualitätswein b.A. darf die Bezeichnung Roséwein nur für einen ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellten Wein von blass- bis hellroter Farbenverwendet werden. Bei inländischem Wein müssen die Bezeichnungen Roséwein, Rosé oder Rotling angegeben werden.

Das heißt, dass ein Wein aus rötlich gefärbten Trauben, wie zum Beispiel roter Muskalteller oder roter Traminer, die aber eigentlich Weißweintrauben sind, nicht als Rosé bezeichnet werden darf. Während der Rotling ein Verschnitt von Weiß- mit Rotweintrauben ist.

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Weinwissen zum Thema "Landwein"

Deutscher Landwein bezeichnet Wein der zweitniedrigsten Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Die Mindestmostgewichte liegen bei mindestens 5,5 Vol-% Alkohol, oder 47° Oechsle. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie Wein g.g.A. (Wein mit geschützter geographischer Angabe)


Landwein, ein oftmals unterschätztes Mitglied der Wein-Hierarchie, bietet eine bemerkenswerte Balance zwischen Qualität und Preis. Als Zwischenstufe zwischen Tafelwein und Qualitätswein kann Landwein als das Bindeglied in der Welt des Weins betrachtet werden. 

Diese Kategorie beinhaltet weitaus strengere Anforderungen an die Herstellung als Tafelweine, was sich in einer höheren Qualität niederschlägt. In Deutschland ist für die Produktion von Landweinen zum Beispiel vorgeschrieben, dass nur bestimmte Rebsorten verwendet werden dürfen und der Most einen gewissen Mindestalkoholgehalt aufweisen muss.

Zudem müssen Landweine aus zugelassenen Anbaugebieten stammen und dürfen keinen Zusatz von Zucker oder aromatischen Stoffen enthalten. Die geschmackliche Vielfalt dieser Weinkategorie ist beeindruckend. Je nach Herkunftsregion können sowohl leichte und Fruchtige Weiß- wie auch vollmundige Rot- oder zarte Rosé-Landweine produziert werden. Sie sind oft charakterisiert durch ihre regionale Typizität und können dem Genießer einen authentischen Einblick in die jeweiligen Terroirs bieten. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Landwein ein qualitativ hochwertiger Begleiter für den Alltag ist - unkompliziert, vielseitig und preislich attraktiv. Daher sollte man ihn nicht unterschätzen sondern als eine lohnende Entdeckungsreise im Weinregal betrachten.

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